Stasi 3.0 – und jeder darf mitmachen

Datenschutz in Großbritannien ist so eine Sache, die nicht so richtig passen will. Doch das „Information Commissioner’s Office“ – der Datenschutzbeauftragte auf der Insel – hat sich derzeit mit einer besonders kruden Geschäftsidee zu befassen.

Findige Geschäftemacher haben erkannt, dass 4,2 Millionen aktive Überwachungskameras in Großbritannien schlichtweg nicht beobachtet, geschweige denn kontrolliert werden können. Diesen Job sollen nun gelangweilte Internet-User übernehmen und auf die Jagd nach Straftätern gehen.

Fleissige Mitspieler können mit einem Punktesystem bis zu 1000 Pfund gewinnen – Punkte gibt es immer dann, wenn die User bei einer beobachteten Kamera eine auffällige Erscheinung bemerken und daraufhin einen entsprechenden Schalter betätigen. Der Betreiber der Kamera wird dann per SMS über den Vorfall informiert, kann ein Standbild des gemeldeten Vorfalls abrufen und entscheiden, ob der Alarm gerechtfertigt war. Bei Erfolg gibt’s Punkte für den Beobachter, bei Fehlalarm wird abgezogen.

Für die Betreiber von Überwachungskameras soll diese Personaleinsparung bis zu 20 Pfund pro Kamera und Woche kosten.

4. Unternehmerstammtisch in Laim

Vergessen Sie nicht den Unternehmerstammtisch Laim, zu dem TAGWORX.NET und HAAG Kommunikationsdesign am 22.10.2009 um 19:00 Uhr herzlich einladen. Wie immer im WEIN.GUT in der Camerloher Straße 56 in 80686 München-Laim.

Schwerpunktthema diesmal: FETT ROT KURSIV!!! Dipl. Kommunikationsdesignerin Sabine Haag wird für uns ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern und uns zeigen, wie man Präsentationen richtig aufbaut – ganz gleich ob gedruckt oder virtuell. Für das leibliche Wohl sorgen auch diesmal wieder die Wenzels vom WEIN.GUT und Nana Berzl vom Speisezimmer.

Anmeldung hier auf der Seite oder bei XING.

U:St 3 Nachlese: Erfolgsfaktor Payment

Shop-Betreiber und Warenanbieter via Internet kennen das Problem: Der Onlineshop sieht toll aus, das Warenangebot schlägt jede Konkurrenz, die Preise sind top, der Shop wird in den SERPs hervorragend gelistet – trotzdem scheint sich kein Mensch für das Angebot zu interessieren.

Um den Grund für die Kaufzurückhaltung herauszufinden, reicht es in den meisten Fällen, sich mal die Logfiles oder Analytics genauer anzusehen. In den meisten Fällen wird sich herausstellen, dass die meisten kauflaunigen Kunden in der Bezahlphase „abgesprungen“ sind – offenbar hat das Angebot an Bezahlmöglichkeiten nicht überzeugt.

Gerade Online-Kunden im deutschsprachigen Raum erwarten eine große Auswahlmöglichkeit bei den Bezahlverfahren. Payment per Kreditkarte gehört noch immer nicht zu den Standardverfahren (auch wenn die Tendenz steigend ist), erwartet werden auf jeden Fall Lastschrift, neuerdings Sofortüberweisung und ggf. Nachnahme.

Wird vom Shopbetreiber lediglich „Vorkasse“ angeboten, liegt die Absprungrate bei sage und schreibe 79 Prozent (!) – so eine Studie von ibi research aus dem Jahre 2008. Die Umsatzverluste in einem durchschnittlichen Online-Shop kann man sich an einer Hand ausrechnen. Wird jedoch zur „Vorkasse“ noch das Lastschriftverfahren angeboten, sinkt die Absprungrate bereits dramatisch auf 36 Prozent. Die Verwendung weiterer Bezahlmöglichkeiten verringert die Absprungrate schlussendlich auf gerade einmal 3 Prozent.

Shopbetreiber sollten sich überlegen, ob sie nicht ein paar Euro in eine umfassende und funktionierende Payment-Schnittstelle investieren. Standard-Shopsystem wie XT-Commerce, Magento, Oxid etc. bringen in der Regel alle Voraussetzungen mit, um das „Innenleben“ entsprechend aufzurüsten. Aber auch ältere Shopsysteme oder Individual-Software lassen sich mit überschaubarem Aufwand auf aktuelle Bezahlverfahren umstellen. Ihre Kunden werden es Ihnen mit abgeschlossenen Transaktionen danken.

Beim letzten Unternehmerstammtisch waren Paymentverfahren das zentrale Thema. Die Firma TAGWORX.NET bietet gemeinsam mit dem Partner UOS ein breites und bezahlbares Angebot an Payment-Schnittstellen für jeden Verwendungszweck. Ganz gleich ob Riesen-Buchladen oder Minishop mit 3 Artikeln: Lassen Sie Ihre Kunden entscheiden, ob sie die von Ihnen angebotenen Produkte per Sofortüberweisung, Nachnahme, Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift bezahlen wollen.

Großbritannien: Online Werbung schlägt TV-Werbung

In Großbritannien wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2009 für Online-Werbung erstmals mehr Geld ausgegeben als für Werbung im Fernsehen – so berichtet das Wallstreet-Journal und beruft sich dabei auf Angaben des „Internet Advertising Bureau“ und „PricewaterhouseCoopers“.

Demnach wurden im angegebenen Zeitraum 1,92 Milliarden Euro für Online-Werbung hingeblättert, das entspricht 23,5% der Werbeetats – trotz Wirtschaftskrise ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresvergleichszeitraum. Die Fernsehsender beklagen hingegen gleichzeitig einen starken Rückgang der Einnahmen um 16,1%, die Werbeeinnahmen betragen demnach nur noch 1,8 Milliarden Euro.

Dieser Trend dürfte in nicht all zu langer Zeit auch die Werbetreibenden in Deutschland beschäftigen.

Den ganzen Artikel beim Wallstreet-Journal.

3. Unternehmerstammtisch in Laim

Zugegeben, der Andrang zum 3. Unternehmerstammtisch im WEIN.GUT in München Laim war überschaubar – was schlichtweg daran lag, dass zeitgleich in der Innenstadt ein nicht näher bezeichnetes Bierfest stattfindet.

Trotzdem hatten sich 10 Unternehmer/innen eingefunden, denen das Schwerpunktthema „Kaufen/Verkaufen im Internet – Paymentsysteme“ am Herzen lag. Das Interesse war groß und der Referent Benedikt Bauer von der UOS Vertriebs GmbH hatte neben seinem eigentlichen Vortrag jede Menge Fragen fundiert zu beantworten.

Bei vielen Stammtischlern stand die Sorge um die Sicherheit ihrer persönlichen aber auch von Kundendaten im Vordergrund, zudem musste Benedikt Bauer viele Bedenken um die Transfersicherheit insbesondere bei Kreditkartenzahlungen entkräften: Banken, Kreditkarten- und Clearingunternehmen mussten in den letzten Jahren nicht ganz zu Unrecht viel Schelte über sich ergehen lassen – die Systeme wurden weiterentwickelt und gelten mittlerweile als sehr sicher. Zu Unregelmäßigkeiten kommt es kaum noch durch technisches Versagen – meist gehen Kunden schlichtweg zu sorglos mit ihren Karten und ihren Kartendaten um.

Auch diesmal wurden die Stammtischler wieder mit nicht ganz alltäglichen Leckerbissen versorgt: Die Wenzels vom WEIN.GUT sorgten für den guten Tropfen – mit Weinen aus Südtirol und Frankreich. Nana Berzl vom Speisezimmer in Laim kredenzte eine Hokkaido-Kürbis-Suppe und ein nicht minder aufregendes Chili Con Carne – natürlich alles handgemacht und in der vom Speisezimmer gewohnten Qualität.

Insgesamt ein ebenso gemütlicher wie aufschlussreicher Abend mit vielen interessanten Gästen.

Und auch der nächste Stammtisch ist bereits in Planung: Dipl. Kommunikationsdesignerin Sabine Haag wird für uns ein wenig aus dem Designer-Nähkästchen plaudern.

FETT ROT KURSIV!!! Das zumindest scheinen die Attribute zu sein, wenn sich die „Generation Powepoint“ ans Design von Webseiten, Drucksachen und Präsentationen wagt. Wer in seiner Firma Werbe- oder Marketingtexte in die geeignete Form bringen muss, zieht häufig sämtliche Register, damit die Botschaft auf jeden Fall ankommt. Und dabei wird so ziemlich jedes mögliche Fettnäpfchen mitgenommen – mit dem Ergebnis, dass die „Eigenen Werke“ kaum ernstgenommen werden.

Sabine Haag zeigt, wie man es richtig macht, geht auf Farben, Räume, Tools und Typographie ein und vermittelt einfache und leicht verständliche Gestaltungsgrundlagen, die helfen werden, das Firmenimage zu wahren und dennoch gezielt Botschaften zu übermitteln. Die Stammtischler bekommen wertvolle Tipps und Tricks für erfolgreiche Präsentationen – und anhand von anschaulichen Beispielen ein Gespür für die optische Aufbereitung von Texten in Print und Web.

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung, die Plätze sind begrenzt. Für Speisen und Getränke wird ein Unkostenbeitrag von 20.- Euro erhoben. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anmeldung hier auf dieser Seite, XING-Mitglieder können sich unter https://www.xing.com/events/4-unternehmerstammtisch-munchen-laim-402102 anmelden.

Der Unternehmerstammtisch Laim twittert

Der Unternehmerstammtisch Laim twittert. Und falls Sie jetzt fragend die Stirn in Falten legen: Twitter (engl. für „Zwitschern“) ist ein Micro-Blogging-Dienst aus den USA. Mit ihm können die Nutzer über den Webbrowser, spezielle Programme, aber auch über das Handy Kurznachrichten mit Textbotschaften, Links oder Fotos veröffentlichen und empfangen. Jeder Twitter-Nutzer kann Nachrichten anderer Nutzer abonnieren. Da wir den Dienst bereits für LAIM-online nutzen, werden nun auch alle Veröffentlichungen des Unternehmerstammtisches automatisch an Twitter übermittelt und damit einer breiten, bisher nicht erreichten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Unsere Twitter-Nachrichten (Tweets) können Sie hier abrufen und/oder abonnieren – mit Browser, Handy, Handheld, what ever.

Verbraucherschutz: Ermittlungen der EU in Sachen Internet-Handel bei Verbraucherelektronik

Meglena Kuneva, die für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissarin, hat heute die Ergebnisse einer auf EU-Ebene durchgeführten Aktion vorgestellt, mit der im Internet-Handel für Verbraucherelektronik unlautere Geschäftspraktiken aufgespürt werden wollten. Die Aktion erstreckte sich auf 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island. Überprüft wurden insgesamt 369 Websites, auf denen folgende sechs Artikel, die in der Gunst der europäischen Verbraucher obenan stehen, bestellt werden können: Digitalkameras, Handys, tragbare Musikgeräte, DVD-Player, PCs und Konsolen für Computerspiele.

Ermittelt wurde in 200 der bekanntesten Websites von Unterhaltungselektronik-Anbietern und in weiteren aufgrund von Verbraucherbeschwerden ausgewählten 100 Websites. Die im Mai diesen Jahres durchgeführten Überprüfungen ergaben, dass 55 % der inspizierten Websites Regelverstöße aufwiesen, und zwar speziell folgender Art: irreführende Angaben über die Rechte des Verbrauchers, undurchsichtige Preisangaben und fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers. Auf die von den nationalen Behörden durchgeführten Ermittlungen folgt nun eine Phase der Rechtsdurchsetzung. Dabei werden die nationalen Behörden die betroffenen Händler auffordern, ihre Websites regelkonform umzugestalten oder aber ihr bisheriges Gebaren zu begründen. Im Rahmen dieser ersten Phase haben drei Länder, nämlich Island, Lettland und Norwegen, die Namen der beanstandeten Websites öffentlich bekannt gemacht.

Dazu erklärte EU-Kommissarin Kuneva: „Ins Visier genommen haben wir Websites, auf denen Heim- und Unterhaltungselektronik verkauft wird, weil mir die Problemstellung aus den vielen an mich gerichteten schriftlichen Eingaben bekannt ist und weil wir aus der Vielzahl der Beschwerden, die bei den Europäischen Verbraucherzentren eingehen, schließen müssen, dass sich auf diesem Gebiet echte Probleme für den Verbraucher stellen. Nach unseren Feststellungen ziehen nämlich mehr als die Hälfte der Online-Händler für Verbraucherelektronik die Konsumenten regelrecht über den Tisch. Da es sich dabei um ein europaweites Phänomen handelt, bedarf es einer gesamteuropäischen Lösung. In den kommenden Monaten wird noch Vieles zu tun sein, um in dieser Branche gehörig aufzuräumen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa haben Besseres verdient.“

Quelle: Pressestelle der Europäischen Union

Die Exporte erholen sich – ist die Talfahrt beendet?

Neue Zuversicht bei der deutschen Exportwirtschaft. Nach der langen Rezession ist der Exportklima-Index des Münchner ifo-Instituts ist zum fünften Mal in Folge gestiegen und hat aktuell wieder das Niveau vom Herbst 2007 erreicht. Das berichtete die „Wirtschaftswoche“, die die Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Hauptgrund sei vor allem die bessere Stimmungslage bei Unternehmen und Kunden der großen Handelspartner in den USA und Europa, so das Münchner Institut.

Good Bye Glühlampe

Am 1. September tritt die erste Stufe des EU-Glühbirnenverbots in Kraft. Traditionelle Glühbirnen mit einer Leistungsstärke von 100 Watt und mehr dürfen in der Europäischen Union nicht mehr vertrieben oder importiert werden. Zudem sollen alle matten Glühbirnen vom Markt verschwinden.

Im Einzelhandel noch vorhandene Vorräte dürfen aber verkauft werden, bis sie erschöpft sind.

Quelle: Wirtschaftswoche

Neue Datenschutzregelungen ab 1. September

Personenbezogene Daten dürfen nur nach Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Wird diese Einwilligung nicht schriftlich erteilt, ist sie grundsätzlich zu bestätigen oder elektronisch zu protokollieren. Das gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken.

Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise für Eigenwerbung oder für die Spendenwerbung von Kirchen.

Außerdem: Nach den Datenschutzskandalen bei einer Reihe von Großunternehmen wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Datenschutzbeauftragten kann während ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt noch ein Jahr nach dem Ausscheiden aus diesem Amt.

Quelle: Wirtschaftswoche