China überholt Japan und ist zweitgrößte Wirtschaftsmacht weltweit

Vor einigen Wochen hatten chinesische Ökonomen es schon mal durchblicken lassen, jetzt ist es offiziell: Der asiatische Gigant hat Japan überholt und ist nun nach den USA die Nummer Zwei.

Die New York Times berichtet, dass im zweiten Quartal des Jahres 2010 nach den jüngsten Zahlen der japanischen Statistiker, die Volksrepublik Nippon erstmals ökonomisch überholt habe. Demnach stand von April bis Juni einer chinesischen Wirtschaftsleistung von 1,33 Billionen US-Dollar (1,04 Billionen Euro) ein japanisches Bruttonationalprodukt von 1,28 Billionen US-Dollar (999 Milliarden Euro) gegenüber.

Da Chinas Wirtschaft ganz im Gegensatz zu der Japans weiter kräftig wächst, ist davon auszugehen, dass das Land auch bezogen aufs ganze Jahr vor Japan liegen wird.

Weiterlesen: Telepolis

Büro zu vermieten!

Arbeitsplatz/Einzelbüro ab sofort in ruhiger, sonniger Souterrain-Bürogemeinschaft (Internet-Agentur) zu vermieten. Gemeinsame Nutzung von Besprechungsraum, Laser-Drucker (bw/c), Kopierer etc. Hochwertige Möblierung und Telekommunikation (AGFEO) kann bei Bedarf günstig übernommen werden. Ein zweiter, voll ausgestatteter Arbeitsplatz kann ebenso und ohne Mehrkosten mitgenutzt werden.

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info@tagworx.net

Ethisch handeln – erfolgreich verkaufen: Mit Mut zu neuen Verkaufsstrategien

Das ist der Titel des ersten Buches von Claudia Dietl, das Anfang September im Acabus Verlag erscheinen wird. Darin geht es um Ängste im Verkauf, Aspekte der Ethik und um positive und negative Bilder, die den Verkaufserfolg beeinflussen können… und natürlich, wie man eine Strategie entwickeln kann, um erfolgreich(er) zu sein – jedoch nicht methodenbasiert, sondern persönlichkeitsorientiert.

Neugierig?

Sie kennen Claudia Dietl von Art of Sales von einem unserer Stammtische, sie freut sich auf den Besuch bei einer der kommenden Präsentationstermine:

Freitag, 3. September oder Donnerstag, 9. September jeweils von 14 bis 18 Uhr in der Kreuzstraße 4 im Buchladen Oneness-World.

Es ist ein lockeres Kommen und Gehen geplant, Frau Dietl steht für Fragen zur Verfügung und signiert natürlich Ihr persönliches Exemplar. Bitte melden Sie sich unverbindlich an.

Medienkampagne gegen Google Street View

„Google kennt Ihre Wohnung“ titelt die Münchner TZ mitte der Woche. Die Autoren des Beitrags schüren damit weiter die Angst vor Datenmissbrauch und beweisen damit einmal mehr ihre Unkenntnis sowohl der Google-Werkzeuge als auch der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Cui bono? Immerhin hat sogar das Münchner Kreisverwaltungsreferat mit einem ordentlichen Datenskandal auf sich aufmerksam gemacht – Adressdaten von Briefwählern sind an dubiose Adresshändler verhökert worden. Diesbezügliche Stadtratsanfragen scheinen mehr oder weniger im Sande verlaufen zu sein.
Die nächste Volkszählung steht im Raum – auch wenn das Kind anders getauft werden soll. Angeblich werden die dabei erhobenen Daten ausschließlich zu statistischen Zwecken benötigt, eine Zuordnung der Daten zu Personen werde gelöscht, so Innenminister Thomas de Maizière. Dass das erst nach vier Jahren (!) erfolgen soll, muss er bei den vielen Interviews zu diesem Thema vergessen haben.

Auch dass das gemeine Volk allerorten von staatlichen Kameras verfolgt wird, ist kein Thema. Und ganz im Gegensatz zu Google, weiß die Bevölkerung nicht, was letztlich mit diesen Daten passiert.

Da ist es ganz nützlich, wenn man auf Dritte einschlagen kann und Google war hier schon immer ein veritables Objekt des „Volkszorns“. In anderen europäischen Ländern ist Google-Streetview längst ein akzeptierter und gern genutzter Teil der Google-Werkzeuge, so schüttelt man z.B. in Frankreich belustigt den Kopf über das deutsche Geschrei. Dass sich Google mit seinem Dienst streng an die gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Länder hält, wird hierzulande ebenfalls gern verschwiegen.

Bei „Street View“ entdecken deutsche Politiker plötzlich den Datenschutz – und verkennen dabei völlig die bestehende Gesetzeslage, auch bekannt unter dem Sammelbegriff der Panorama- oder auch Straßenbildfreiheit, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Weitere Bildrechte, wie z.B. Eigentums- oder Hausrechte sowie Persönlichkeitsrechte z.B. von Bewohnern oder Passanten werden von Google-Streetview berücksichtigt. Speziell für Deutschland hat die Suchmaschine Technik und -Richtlinien noch einmal überarbeitet und biete die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Aufnahmen von Haus und Hof einzulegen. Gesichter und Autokennzeichen werden ohnehin wirksam verfremdet.

Die selbsternannten Datenschützer müssen sich fragen lassen, gegen welche Gesetze Google mit der Veröffentlichung von Straßenbildern verstößt und wessen Interessen bei der Ablichtung von Fassaden verletzt werden. Dass der Google-Dienst einen hohen nicht nur touristischen Informationswert und einen immensen Nutzen für die Internetgemeinde hat, wird gar nicht erst zur Kenntnis genommen. Wenn es um den Datenschutz geht, gäbe es in diesem unseren Land wahrlich ein dutzend andere dringende Baustellen. Die hierzulande vorherrschende Maschinenstürmer-Mentalität („Neue Technik ist böse“) ist wenig zukunftsorientiert und geradezu standortschädigend.

Jedoch verwundert es nicht, dass die klassischen Printmedien die Anti-Streetview-Kampagne massiv unterstützen, ja anführen – wie die Bildzeitung vom Freitag eindrucksvoll beweist („Aufstand gegen Google“ – von wem eigentlich?). Das Internet im Allgemeinen und Google im Besonderen kassieren immer mehr Marktanteile der Zeitungsverlage, da geht es also zunächst einmal um knallharte wirtschaftliche Interessen. Dass die Springers, Burdas und Co. die von der Politik losgetretene Sommerlochkampagne dankbar aufgreifen, sorgt aus diesem Blickwinkel für tiefes Verständnis aus den Reihen der Internetgemeinde.

11. Unternehmer-Stammtisch in Laim – Schwerpunktthema Factoring

Was geht, wenn einem Unternehmen das Wasser an der Unterkante Oberlippe steht? Und die Banken sich auf Basel II berufen und Darlehen ablehnen – oder kurzfristiges Geld nur zu aberwitzigen Konditionen herausrücken?

Wenn ein Unternehmen im Kern gesund ist, gibt es Alternativen und Michel Rubillon von der Normandie Financial & Consulting Ltd. stellte beim 11. Unternehmerstammtisch WEIN.GUT in Laim ein 3-Säulen-Sanierungskonzept auf Factoring-Basis vor. In kleiner Runde erfuhren die anwesenden Unternehmer die Basics zum Forderungsverkauf und wie in Verbindung mit Schuldenzusammenfassung und staatlichen Fördergeldern ein Unternehmen wieder liquide gemacht werden kann.

Wie immer beim Unternehmerstammtisch gab’s im Anschluss eine zum Teil kontrovers geführte Diskussion, in der die noch nicht ausgestandene Bankenkrise und deren Auswirkungen auf den Unternehmensalltag eine zentrale Rolle spielten. Zudem kamen viele Anekdoten aus der eigenen Erfahrung zur Sprache und so verließen die letzten Stammtischler erst gegen Mitternacht das WEIN.GUT.

Geiz ist geil – Holländer, Iren und Deutsche sind Spitze

Wir zahlen liebend gern für überteurte Handyverträge, nennen Statussymbole und glänzende Karossen unser Eigen – für hochwertige Internet-Inhalte wird jedoch keine müde Mark ausgegeben.

So zumindest die Ergebnisse einer neuen KPMG-Studie – demnach sind noch weit vor uns Deutschen die Holländer die größten Geizhälse.

Die Initiatoren der Studie fragten die Probanden, wie sie reagieren würden, wenn eine bisher besuchte Seite plötzlich Geld für die angebotenen Informationen verlangen würde. Nur 6 Prozent der Holländer erklärten sich zur Zahlung bereit und würden anderswo kostenfreie Informationen suchen. Ähnlich die anderen Europäer: Auf der grünen Insel würden nur 12, bei den Deutschen 17 und bei den Briten 19 Prozent für kostenpflichtige Informationen Geld ausgeben.

Anderenorts ist die Bereitschaft wesentlich höher, so z.B. in China und Indien, wo 63 beziehungsweise 65 Prozent für Internetinhalte in die Tasche greifen würden.

Gleichzeitig wurde gefragt, in welchem Maße die User mit Werbung sowie der Ausleuchtung ihrer Privatsphäre mittels User-Tracking einverstanden seien. Hier hatten die Brasilianer mit 72 Prozent die wenigsten Bedenken, die Europäer jedoch auch hier wieder ganz vorn. Kein Geld für Online-Inhalte, aber Werbung und Userdaten sind ebenso tabu… die Online-Marketer müssen sich etwas einfallen lassen.

Der Bezirksausschuss Laim und das Internet

Das Rats-Informations-System (RIS) der Stadt München ist ein webbasierter Informationsdienst und unterrichtet interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Münchner Stadträte. Innerhalb der recht umfangreichen und nach den Vorgaben der Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) barrierefreien Seite können alle vorliegenden Anträge und Anfragen, aber auch öffentliche Vorlagen und Beschlüsse aufgerufen werden, mit der sich der Stadtrat in seinen Sitzungen zu befassen hat.

Neben der Vorstellung der Stadträte und ihren Fraktionen gibt es einen aktuellen Terminkalender, eine ausgefeilte Volltextsuche und eine Übersicht über die Gremien und Ausschüsse, die derzeit im Rathaus ihre Arbeit verrichten.

Ganz auf der Höhe der Zeit wollen nun auch die Bezirksausschüsse Trudering-Riem (BA 15) und Aubing-Lochhausen-Langwied (BA 22) ihre Sitzungsprotokolle im Rats-Informations-System veröffentlichen und via Internet zugänglich machen. Das sorgt für Transparenz und die Bürger werden zeitnah über Beschlüsse, Sitzungsergebnisse und anstehende Vorhaben informiert.

Der Laimer Bezirksausschuss (BA 25) ist hingegen noch nicht im Internetzeitalter angekommen und will keine Sitzungsprotokolle im Rats-Informations-System veröffentlichen. Wieder einmal wird der Datenschutz ins Feld geführt, auch schätzt Peter Stöckle von der CSU-Fraktion die Bürgerinformation via Internet als „zu kompliziert“ ein. Zudem befürchte er eine „Verarmung der Protokolle“ und warnt vor einer „Googlisierung“ der Sitzungsdokumente. Die Bürger mögen doch wie bisher in der Geschäftstelle in Pasing vorsprechen, um gewünschte Informationen zu erhalten.

Diese Argumentation spricht für sich. Anstatt schlichtweg mangelnde Medienkompetenz einzugestehen, werden sogar die stadteigenen Informationsdienste datenschutzrechtlich infrage gestellt. Zudem scheinen die Protokollführer im BA Mehraufwand zu fürchten wie der Teufel das Weihwasser: „Es ist der Geschäftsstelle nicht zuzumuten, zweierlei Protokolle anzufertigen, eines für das RIS und ein weiteres für den BA“.
Es stellt sich die Frage, warum man der Überzeugung ist, zweierlei Protokolle anfertigen müssen – schließlich gibt es ein etabliertes und universelles Dokumentenaustauschformat (PDF) für alle Anwendungsbereiche – so auch innerhalb des RIS.

Neben Google Earth und Google Maps bietet auch die Standardsuche des Suchmaschinenriesen mächtige Werkzeuge für die lokale und regionale Informationssuche. Immerhin 75 Prozent der Internet-User verwendet die Mutter aller Suchmaschinen für die Suche nach lokalen Inhalten. Die aus welchen Gründen auch immer befürchtete „Googlisierung“ der BA-Protokolle wäre ausschließlich zum Vorteil für den Bürger, denn mithilfe von Suchmaschinen kann sich der Laimer nicht nur über aktuelle Entscheidungen des Bezirksausschusses informieren, sondern auch ältere Protokolle einsehen und die Historie von Entscheidungen nachvollziehen. Ist es das, was man fürchtet?
Darüber hinaus ist das World Wide Web keineswegs nur das Medium einer jüngeren Generation – mittlerweile nutzen immer mehr Senioren das Internet aktiv als Informationsquelle und verzichten gerne mal auf die herkömmlichen Medien.

Es ist an der Zeit umzudenken und die Furcht vor dem Internet zu den Akten zu legen. Gerade in Zeiten immer größer werdender Politikverdrossenheit ist besonders wichtig, dass politische Gremien umfassend und transparent über ihr Tun informieren und das gilt auch und gerade für das Laimer „Stadtteilparlament“, dessen ehrenamtliche und unermüdliche Arbeit den wenigsten Laimern wirklich bekannt ist.

Conversion Rate Forum

Wie aus Interessenten Kunden werden – das ist das Thema des Conversion Rate Forums in München (11.11.), Düsseldorf (18.11.) und Hamburg (24.11.).

Das eintägige Konferenzprogramm vermittelt zahlreiche Ansätze zur Erfolgsmaximierung von Online Marketingkampagnen und Vertriebserlösen im Online-Shop.

Themenauswahl:

  • Konversionsorientiertes Online Marketing zur Neukundengewinnung
  • Usability und User Experience als Erfolgsfaktoren
  • Konversionsoptimierung auf Detailebene (Formulare, Bestellprozess)
  • Fortgeschrittene Analyse und Optimierungswege

Das Conversion Rate Forum ist eine Veranstaltungsreihe für Online-Shop-Betreiber, E-Commerce-Leiter und Online Marketing Entscheider.
Bei Anmeldung bis zum 30. September profitieren Sie vom Frühbucherrabatt und zahlen für die eintägige Konferenzteilnahme nur € 199,- zzgl. MwSt. (danach € 249,-)
 
Mehr zum Programm und Anmeldung unter www.conversionrate-forum.de.

Datenskandal kommunal

Regierung, Bund, Länder und Kommunen werden nicht müde, von Unternehmen und Unternehmern einen sorgsamen Umgang mit Kundendaten einzufordern. In den eigenen Institutionen hingegen scheint man es mit dem Datenschutz nicht so genau zu nehmen – obwohl die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind.

So sind etwa 15.000 Privatadressen von Münchner Bürgerinnen und Bürgern bei einem professionellen Adresshändler gelandet, allesamt Einwohner, die im Jahr 2009 an einer Briefwahl teilgenommen hatten. Offenbar hatte das Wahlamt tausende Briefumschläge mit den Adressen der Briefwähler weitergegeben.

Genau diese Adressen wurden nun zum Kauf angeboten, alles in allem sind die Vorfälle nun gegenstand einer Stadtratsanfrage im Münchner Rathaus.

Google ist böse – immer und überall

Dass die Produkthaftung in den USA hierzulande schon öfters für schallendes Gelächter gesorgt hat, bedarf keiner weiteren Erklärung. Erinnert sei hier an den heissen Kaffee im Fastfood-Restaurant oder den Pudel in der Mikrowelle – wo Frauchen in der Bedienungsanweisung nicht explizit auf die Eignung derselben als Hundetrockner hingewiesen wurde. In beiden Fällen waren erkleckliche Schadensersatzzahlungen die Folge.

Nun hat es Google erwischt. Die Suchmaschine wurde von einer Frau aus Utah verklagt, weil sie sich mit ihrem Blackberry von Google Maps auf einen vielbefahrenen Highway hat dirigieren lassen. Eigentlich sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass man zu Fuss nichts auf dem Highway zu suchen hat und schlussendlich wurde die Gute auch von einem Auto angefahren – was jetzt als Grundlage für ein Klageverfahren herhalten muss.

Da möchte man doch mit dem Kopf an die Wand schlagen – immer und immer wieder…

Weitere Informationen bei Search Engine Land.