Nebenan und unverpackt – Infoabend am 2. Februar

Nachhaltig einkaufen und Müll vermeiden, das wünschen sich viele Verbraucher – doch die Möglichkeiten sind bisher arg begrenzt. Zwar setzen auch einige Bio-Discounter auf Unverpacktes, doch das beschränkt sich auf wenige, unkomplizierte Artikel. Ansonsten dominieren auch dort in Plastik eingeschweißte Produkte.

Doch es gibt mittlerweile genügend Menschen, die etwas gegen die Plastik- und Verpackungsflut der großen Supermarkt-Ketten unternehmen möchten. Als Kunden ebenso wie als Gründer spezieller Unverpackt-Läden. So einer ist auch gerade in Laim im Entstehen, voraussichtlich wird das Projekt in Kürze in der Willibaldstraße eröffnen.

„Nebenan und unverpackt“ ist als Konsumgenossenschaft konzipiert. Knapp 150 Mitglieder haben bereits Genossenschaftsanteile über 50.000 Euro gezeichnet – weitere 50.000.- Euro werden benötigt um den Laden einzurichten und mit Ware auszustatten.

Am Sonntag, den 2. Februar gegen 17:00 Uhr werden die Macher/innen im Pfarrheim St.-Ulrich in der Lutzstraße 30 über ihr Vorhaben und den Stand der Dinge informieren. Ebenso werden Fragen zum Genossenschaftsbeitritt beantwortet – schon ab 150.- Euro können Anteile gezeichnet werden. Die nötigen Unterlagen gibt es auf der Website von Nebenan und unverpackt zum Herunterladen.

Um Anmeldung wird gebeten, damit die Gründer/innen planen können.

Foto: Daria Shevtsova

Eigenartig

Nun ja, dieser 76. Unternehmerstammtisch am 29. Januar im „Gasthaus Gotthardgarten“ wird uns wohl als eigenartig in Erinnerung bleiben. Zum Glück wurde es dann doch noch eine illustre und unterhaltsame Runde, was aber nicht am Betreiber des Lokals lag – sondern an den netten Gästen des Stammtisches.

Was ist passiert? Zunächst hatte der Gastronom nichts, aber auch rein gar nichts am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit vorbereitet. Dabei hätte es wahrscheinlich gereicht, ein paar Tische zusammenzurücken und ein „Reserviert“-Schild draufzustellen. So mussten wir rund eine halbe Stunde warten, bis sich ein Kindergeburtstag aufgelöst hatte. Zum Glück waren Gäste am Nachbartisch so freundlich und wechselten in den normalen Gastraum, so dass wir ein klein wenig mehr Platz hatten (und deren Stühle nutzen konnten).

Gänzlich überfordert war der Chef des Hauses allerdings mit der Tatsache, dass statt der prognostizierten 10 bis 12 Stammtischler/innen sage und schreibe 15 (!) von uns auf der Matte standen. Da hätten wir uns ein wenig improvisierte Initiative und gastfreundliches Entgegenkommen erwartet – leider Fehlanzeige. Stattdessen kam der gute Mann ganze drei Mal an unseren Tisch, um uns seine Umsatzprobleme zu erläutern und sich über Beschwerden unsererseits zu beschweren, die es gar nicht gegeben hatte. Eigenartig.
Leider haben ein paar Gäste des Stammtisches, die ich persönlich sehr schätze, im anfänglichen Organisationsgewusel beizeiten das Weite gesucht – was mir wirklich leid tut. Das Ganze war so natürlich nicht geplant, nicht vorherzusehen und das hat es in 11 Jahren Unternehmerstammtisch auch noch nicht gegeben.

Unter diesen Umständen war eine konstruktive Unterhaltung zum angekündigten Thema natürlich ebenfalls illusorisch. Gleichwohl hatte ich den Eindruck, dass sich alle Stammtischler/innen – wenn auch in diversen Grüppchen – angeregt unterhielten und sich durchaus amüsierten. Die letzten sind meines Wissens erst nach 11 Uhr gegangen, insofern wurde dem Stammtischgedanken dann wohl doch noch Rechnung getragen.

Doch die Situation am gestrigen Mittwoch zeigte eines: Wir brauchen wieder ein festes und verlässliches Stammtischlokal – wie es das WEIN.GUT von Michael Wenzel über viele Jahre gewesen ist. Unsere Stammtischlerin Maria Fikenscher hat gleich gestern schon die nötigen Weichen gestellt, auch kamen aus dem Stammtischkreis einige Lokal-Vorschläge, die wir uns einfach mal näher anschauen sollten: TavernaTroja im grünen KranzRiegerhoferRosengarten.

Oder fällt Euch noch ein Laden ein, den wir bisher nicht auf dem Schirm hatten? Wir freuen uns über Hinweise und Vorschläge!

Nepper, Schlepper, Bauernfänger

Derzeit kommen über die Kontaktformulare von Webseiten durchaus seriös klingende Anfragen herein, in denen ein Rückruf unter 0180 6200234 erbeten wird. Die Nummer kann sich geringfügig ändern, ebenso sind die hinterlassenen Kontaktnamen variabel.

NICHT ZURÜCKRUFEN!

Das ist ein Betrugsversuch, bei dem eine kostenpflichtige Hotline angerufen wird, die sich offensichtlich im Ausland befindet!

Wie immer gilt: Schauen Sie sich Ihre E-Mails genau an, bevor Sie reagieren – so viel Zeit muss sein!

Off-Facebook Activities
Off-Facebook Activities: Wir müssen leider draussen bleiben

Der „Cambridge Analytica Skandal“ dürfte vielen noch in Erinnerung sein. Anfang 2018 wurde bekannt, dass die Firma Cambridge Analytica die personenbezogenen Daten von Millionen von Facebook-Profilen ohne deren Zustimmung erfasst und für politische Werbezwecke verwendet hatte. Seither arbeitete das soziale Netzwerk daran, die Datenschutzkontrolle zu verbessern und Funktionen zu entwickeln, die mehr Kontrolle über die Sammlung, den Austausch und die Verwertung von Nutzerdaten ermöglichen.

Facebook stellt nun allen Usern weltweit sein Feature „Aktivitäten außerhalb von Facebook“-Tool (Off-Facebook Activity) zur Verfügung, mit dem sich u.a. steuern lässt, welche Anwendungen und Websites auf Daten für Werbezwecke zugreifen können. Mit der neuen Datenschutzfunktion wird ermöglicht, Websites und Anwendungen Dritter zu verwalten und zu löschen, die Facebook-Userdaten tracken. Die Funktion wurde erstmals 2018 auf der jährlichen Entwicklerkonferenz von Facebook vorgestellt und im vergangenen Jahr zunächst für Nutzer in ausgewählten Regionen freigeschaltet.

Als das Tool 2018 erstmals angekündigt wurde, hatte es einen ganz anderen und viel benutzerfreundlicheren Namen: „Clear History“. Doch die Macher dachten, mit diesem Namen ihre Nutzer zu verwirren – „Clear History“ impliziert immerhin, dass ein kompletter sozialer Verlauf in der virtuellen Mülltonne landet. Dem war natürlich nicht so, dennoch: der neue Name soll verdeutlichen, welche Art von Daten gelöscht werden, nämlich die „Off-Facebook-Aktivitäten“.

Mit den nun möglichen Einstellung bringt Facebook den Datenschutz innerhalb des sozialen Netzwerks ein ganzes Stück voran. Denn nun können Anwendungen Dritter von den Facebook-Nutzerdaten ferngehalten werden. Dabei ist das Datensammeln gar nicht das eigentliche Problem – vielfach verfügen die Fremdprogramme über bedenkliche Datenschutz-Einstellungen und können/wollen Nutzerdaten nicht wirksam schützen. Zum anderen werden Nutzerdaten frischfröhlich abgegriffen, vermittelt und für Werbezwecke verkauft – selbstredend ohne den Facebook-User darüber in irgend einer Form in Kenntnis zu setzen.

Andere Unternehmen geben Facebook Rückmeldung über Aktivitäten auf ihren Websites, die Facebook wiederum verwendet, um relevante Werbung auszuspielen. Und natürlich profitiert auch Facebook von den gesammelten Daten, die Dritte erheben und mit Facebook teilen.

Das Off-Facebook-Aktivitäts-Tool gibt nun eine klare Auskunft darüber, welche Anwendungen und Websites Daten gesammelt haben, wie Facebook die Informationen erhalten hat, wie viele Interaktionen (Einloggen, Suchen, Einkäufe usw.) es erhalten hat und vieles mehr. Facebook-User können sich dann entscheiden, die Verbindung des Drittanbieters zu Facebook zu unterbrechen. Doch das gilt nur für diese Plattform – wenn der Drittanbieter alle Daten, die er über Sie gesammelt hat löschen soll, muss weiterhin ein eigenes Verfahren ausserhalb Facebooks initiiert werden – ein kompliziertes Unterfangen, insbesondere wenn die Anbieter im aussereuropäischen Ausland sitzen.

Die Funktion ist recht kompliziert – unter Umständen werden ein paar hundert Anwendungen und Websites angezeigt, die Daten mit Facebook austauschen. Außerdem müssen Facebook-Benutzer ihr Passwort erneut eingeben, um mit dem Tool arbeiten zu können, auch wenn sie schon eingeloggt sind. Auch hindert die Schaltfläche „Verlauf löschen“ Drittanbieter nicht daran, auch in Zukunft Daten abzugreifen und zu verwerten. Und schließlich werden jede Menge Warnungen angezeigt, dass das Löschen des Verlaufs den Rauswurf aus zahlreichen Anwendungen zur Folge hat. Damit möchte Facebook wohl verhindern, dass die neue Funktion all zu exzessiv eingesetzt wird.

Online-Recht 2020
Online-Recht 2020: Darauf müssen Unternehmen vorbereitet sein

Nachdem uns schon das letzte Jahr jede Menge neue gesetzliche Regelungen gebracht hat, müssen Website-Betreiber und Online-Händler auch im neuen Jahr auf juristische Herausforderungen reagieren: P2B-Verordnung, Medienstaatsvertrag, NetzwerkDG – es gibt wieder einen ganzen Blumenstrauß an Änderungen, die sich Unternehmer genauer anschauen sollten.

Rechtsanwalt Marcus Beckmann erläutert in der INTERNET WORLD, was in diesem Jahr wichtig ist.

Allein gelassen werden Unternehmer bei der ePrivacy-Verordnung und Cookie-Richtlinie. Nachdem die Politik keine Einigkeit bei der Umsetzung in deutsches Recht erzielen kann, soll 2020 alles noch einmal neu gestartet werden – und das kann dauern. Bis dahin sollten kommerzielle Website-Betreiber und Online-Händler ihr Internet-Angebot genau unter die Lupe nehmen, um kostspielige Bußgelder der Datenschutzbehörden oder Abmahnungen von Mitwewerbern bzgl. DSGVO-Verstößen zu vermeiden.

Foto: Pixabay, Creative Commons Zero license (CC0)

UST 76 fällt aus
Unternehmerstammtisch im November fällt aus

Da gleich zwei Referenten projektbedingt und kurzfristig abgesagt haben, muss der für den November geplante Unternehmerstammtisch leider ausfallen.

Das tut uns leid und ist natürlich schade, wo wir doch gerade erst wieder so viel beachtet gestartet sind. Aber so spielt nun mal das Unternehmerleben – es kommt immer anders als man denkt und meistens auch noch dazwischen… wer weiß das besser als Sie selbst.

Mit Sicherheit werden wir aber das eigentlich vorgesehene Thema „Personalmarketing“ im neuen Jahr erneut angehen und freuen uns schon jetzt auf zahlreiche Interessenten, die auf Personalsuche sind und sich die besten Köpfe sichern wollen – oder dies für die Zukunft planen.

Mit besten Grüßen aus Laim,

Sabine Haag, Michael Schmidt

Foto: John @ Pexels

Wolfgang Dykiert
Fantastische Fördermittel und wo sie zu finden sind

So ließe sich das Thema des Unternehmerstammtisches in Laim überschreiben, der am Donnerstagabend – nach langer Abstinenz – in den Westpark-Stub’n stattfand und zahlreiche Gäste anlockte. Die waren zunächst ein wenig irritiert, denn das neue Lokal der Stammtischler befindet sich im Parterre des Hochhauses der Seniorenresidenz. Aber das Ambiente und die engagierte Betreuung durch das Gastro-Team überzeugte – und so wurde es ein informativer und interessanter Abend.

Gründungs- und Mittelstandsberater Wolfgang Dykiert war zu Gast und erläuterte in einem Impulsvortrag die Fördertöpfe von EU, Bund, Ländern und Kommunen, die Gründern ebenso wie gestandenen Unternehmer/innen zustehen – wenn man nur davon wüsste. Auch für erfahrene Firmeninhaber sind die zur Verfügung stehenden Fördermittel und deren Vergabekriterien ein Buch mit sieben Siegeln. Zudem ist die Vergabe von Geldern ein hochkomplexes Prozedere, in die zumeist mehrere Akteure eingebunden sind: Hausbanken, Förderbanken, staatliche Institutionen, kommunale Ämter und Behörden, Investoren und private Geldgeber – die alle unter einen Hut gebracht werden müssen. Darüber hinaus bestehen viele Möglichkeiten, Fördermittel und Zuschüsse ganz unterschiedlicher Vergabestellen zu kombinieren – das ist ohne fachlichen Beistand kaum durchschaubar.

Dykiert erklärte engagiert, verständlich und an vielen konkreten Beispielen, wie Fördermechanismen funktionieren, welche Aktivitäten und Projekte gefördert werden können, wer für die Vergabe verantwortlich ist, wer Anspruch auf welche Gelder hat und welche Voraussetzungen nötig sind, um Fördermittel abrufen zu können. So werden gerade vom Staat vielfältige Förderprogramme aufgelegt, die ganz bestimmte Förderziele verfolgen, z.B. in ländlichen Regionen oder um innovative Technologien zu unterstützen. Nicht selten mit äußerst zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. In den letzten Jahren sind für viele Projekte Crowdfunding-Kampagnen das Mittel der Wahl, um ambitionierte Projekte – auch international – zu finanzieren.

Die Stammtischgäste erhielten komprimiert vielfältige und fundierte Informationen, die auch gut ein Tagesseminar hätten füllen können. Entsprechend „geplättet“ waren viele der Teilnehmer/innen im Anschluss – Wolfgang Dykiert stand natürlich auch noch für viele individuelle Fragen zur Verfügung.

Nach dem Vortrag bestand Gelegenheit zum Netzwerken, denn neben vielen „Stamm“-Stammtischlern hatten sich auch einige neue Gesichter eingefunden. Viel Information macht hungrig, das Team der Westpark-Stub’n hatte zu später Stunde die Küche noch nicht abgeschaltet und so konnten die Gäste ihre Energiereserven aufladen.

Und wieder einmal trafen ganz unterschiedliche Berufe und Branchen aufeinander – KFZ-Gutachter, Kosmetikhändlerin, Filmemacher, Versicherungsfachfrau, Personalberaterin, Energieberater, um nur einige zu nennen – da bleibt interessanter Gesprächsstoff nicht aus und zahlreiche Visitenkarten wechselten den/die Besitzer/in.

Der nächste Unternehmerstammtisch findet am 28. November statt, natürlich wieder mit einem spannenden Business-Thema – die Einladungen dafür gehen rechtzeitig raus.

75. Unternehmerstammtisch in Laim

Es ist kaum zu glauben, aber es ist zweieinhalb Jahre her, dass wir uns im Laimer „Speisezimmer“ zum letzten Mal zum Unternehmerstammtisch getroffen haben. Seither ist es um unsere Netzwerkplattform still geworden, auch wenn es immer wieder Anläufe gegeben hat, Locations zu akquirieren und dem Stammtisch wieder Leben einzuhauchen.

Was ist passiert? Zum einen sind unserer Räumlichkeiten im WEIN.GUT in der Camerloherstraße weggefallen – leider musste unser Gönner Michael Wenzel schließen. Natürlich wird auch weiterhin guter Wein verkauft – nun allerdings ausschließlich via Internet oder aus dem Lager heraus. Zum anderen waren Sabine Haag und ich heftig in verschiedene Projekte involviert, die uns nicht die nötige Luft gelassen haben, uns mit der nötigen Energie um den Unternehmerstammtisch Laim zu kümmern.

Das soll nun wieder anders werden. Langweilig ist es uns heute zwar auch nicht, dennoch wollen wir die Netzwerkplattform – die immerhin seit 2009 besteht – wieder mit Leben füllen. Wir haben bereits mit einigen Referenten gesprochen, die zugesagt haben, unseren Stammtisch mit wertvollem Unternehmerwissen zu bereichern. Darüber hinaus haben wir in den „Westpark Stuben“ engagierte Gastronomen gefunden, die uns gemütliche Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und uns auch sonst bei unserem Vorhaben unterstützen – beispielsweise bei der benötigten Technik.

Wie Sie sicherlich noch wissen, hat auch das Kulinarische beim Unternehmerstammtisch immer eine nicht ganz unwesentliche Rolle gespielt, Nana Berzl vom Laimer Speisezimmer hat uns jahrelang mit kleinen und feinen Köstlichkeiten versorgt. Diese Rolle wird nunmehr vom Küchenteam der Westpark Stuben übernommen, die uns an unseren zukünftigen Stammtischabenden à la carte bewirten – und da ist für jeden Geschmack und jeden Hunger etwas dabei – selbstverständlich auch vegetarisch und vegan. Da Speis und Trank nun kein Bestandteil der Investition für den Abend sind, können wir den bisherigen Unkostenbeitrag dramatisch senken. Für die kommenden Stammtische sind statt 25 nur noch 10 Euro zu berappen, die wir schlichtweg benötigen, um die Räumlichkeiten zu bezahlen.

Wir arbeiten derzeit hart daran, den 75. Unternehmerstammtisch in den Westpark Stuben vorzubereiten. Eins ist sicher – wir bereiten ein spannendes Thema vor, von dem Sie als Unternehmer/in oder Freiberufler/in wirklich profitieren werden. Als Datum haben wir den 24. bzw. 31. Oktober ins Auge gefasst, aufgrund des Feiertags und der Schulferien eruieren wir gerade, welcher Termin besser geeignet ist. Schreiben Sie uns doch einfach, wann es Ihnen besser passt!

Alle Informationen rund um den Unternehmerstammtisch finden Sie auf der gleichnamigen Homepage.

Wir sind darüber hinaus in vielen sozialen Medien vertreten, auch dort können Sie sich informieren und über kommende Termine auf dem Laufenden halten lassen.

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Hinweis: Sie möchten ein Schwerpunktthema aufgreifen und dem Unternehmerstammtisch in Laim mit einem Impulsvortrag zur Verfügung stehen? Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Vortrag in die Planung aufnehmen können.

Es kann teuer werden: Berechnungsgrundlage bei Datenschutzverstößen geändert

Auch wenn die DSGVO im Mai letzten Jahres wider Erwarten eher verhalten gestartet – und die große Abmahnwelle ausgeblieben ist: Verstöße können laut Datenschutzgrundverordnung hart geahndet werden, bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Vorjahresumsatzes sind drin. Das kann selbst größere Unternehmen ordentlich ins Schwanken bringen.

In anderen europäischen Ländern wurden bei Zuwiderhandlungen schon einige Firmen empfindlich abgewatscht, Google beispielsweise musste 50 Millionen Euro blechen. In Deutschland haben sich die Datenschützer bislang spürbar zurückgehalten, aber auch der Pizzalieferdienst Delivery Hero war mit 200.000 Euro dabei – die bislang höchste hierzulande verhängte Strafe.

Das könnte sich nun ändern, denn die Behörden haben sich auf ein neues Bußgeldmodell mit einer neuen Berechnungspraxis geeinigt – ähnlich dem Kartellrecht, so das Juristenportal LTO. So soll das ganze Verfahren auch transparenter und nachvollziehbarer werden. Gleichzeitig bedeutet das, dass auch hierzulande in naher Zukunft Bußgelder in Millionenhöhe verhängt werden können, ließ der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber verlauten.

Eventuell verhängte Bußgelder lassen sich relativ einfach nachrechnen: Die Berechnungsgrundlage ist der Jahresumsatz eines Unternehmens, der durch 360 geteilt wird – schon hat man einen Tagessatz. Der wiederum wird mit einem Faktor multipliziert, der zwischen 1 und 14,4 liegen kann – je nach Schwere des Verstoßes. Wenn man den höchsten Faktor von 14,4 heranzieht, ist man ganz nah an den vier Prozent des Jahresumsatzes, der in der DSGVO als Berechnungsgrundlage vermerkt ist. Allerdings soll der höchste Faktor nur zur Berechnung herangezogen werden, wenn es sich um einen besonders schweren Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen handelt.

Dennoch sollten sich auch kleinere Unternehmen folgende Fragen stellen – insbesondere wenn sie exzessiv Kundendaten sammeln und/oder Email-Marketing betreiben:

  • Habe ich DSGVO-konform das Einverständnis meiner Zielgruppe (Besucher, Interessenten, Kunden, Newsletter-Adressaten) zur Datenverarbeitung und -verfolgung (Tracking) abgefragt?
  • Gehe ich DSGVO-konform sparsam mit Nutzerdaten um?
  • Ist auf meiner Website und allen anderen Medien ein rechtsgültiges Impressum zu finden?
  • Verfüge ich über eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung?
  • Sind alle relevanten Datenverarbeitunsprozess nachvollziehbar und im Idealfall sauber dokumentiert?

Am Ende des Tages wird Ihnen diese Frage fachlich fundiert nur ein Medienrechtler beantworten können – dennoch sollten Sie Ihre eigenen Online- und Medienaktivitäten reflektieren und auf Schwachstellen prüfen. Möglichst bevor Daten- und Verbraucherschützer auf Sie aufmerksam werden und dies für Sie tun.

Abmahnungen vorbeugen – was Onlinehändler und Website-Betreiber in diesem Frühjahr beachten müssen

Onlinehändler müssen bereits seit Anfang letzten Jahres zwingend auf die Schlichtungsstelle der Europäischen Union verlinken – sonst droht Ungemach. Wettbewerbshüter und die von ihnen beauftragten Kanzleien reagieren mit wenig Nachsicht auf eventuelle Verstöße. Doch viele Onlinehändler haben die Dringlichkeit der Umsetzung noch nicht wirklich erkannt und riskieren teure Verfahren, die ein kleines Unternehmen durchaus ruinieren können.

Doch nicht nur der virtuelle Warenhandel ist betroffen, auch Anbieter von Dienstleistungen müssen auf die Schlichtungsstelle verweisen. Ausgenommen sind reine B2B-Händler – das ist jedoch naturgemäß sehr grenzwertig, wenn beispielsweise auch Endverbraucher einen Bestellprozess nutzen könnten.

Die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die „Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten“ ist auch für Klein- und Kleinsthändler vorgeschrieben und soll Kunden und Verbrauchern die Möglichkeit bieten, die Streitigkeiten mit einem Online-Händler außergerichtlich beizulegen und sich statt an Gerichte an besagte Schlichtungsstelle zu wenden. Zwar wurde die Schlichtungsstelle vor allem mit Fokus auf den grenzüberschreitenden EU-Handel gegründet, aber auch Händler und Kunden aus Deutschland können im Falle eines Streites die Mediatoren der Plattform anrufen.

Seit Februar 2017 ist eine weitere Verpflichtung auf der Grundlage des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hinzugekommen – ebenso B2C-Diensteanbieter betreffend: Händler müssen nunmehr nicht nur auf die Schlichtungsstelle der EU verweisen, sondern auch noch erklären, ob sie bereit sind, an einem Streitschlichtungsverfahren teilnehmen zu wollen – oder eben nicht. Die entsprechenden Formulierungen sollten nicht irgendwo in den Quelltexten der Website verloren sein, sondern müssen „leicht zugänglich, klar und verständlich“ dargestellt werden – etwa in den AGB oder im Impressum der Website.

Bitte kontrollieren Sie Ihre Website, ob die entsprechenden Texte noch den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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