Vorsicht vor Fake-Abmahnungen!
Aktuell grassiert wieder einmal eine Abmahnwelle, bei der ein Rechtsanwalt Manuel Holleis die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials abmahnt – versehen mit einer Vergleichssumme von 860.- Euro und einer zusätzlichen Kostennote von 160.- Euro. Ein Tausender also, nach Adam Riese. Klar, solche Anschreiben machen gerade kleine Unternehmer sehr nervös.
Nun wird keine seriöse Kanzlei jemals eine Abmahnung per E-Mail versenden, noch ist der Postweg an eine ladungsfähige Geschäftsadresse der bevorzugte Weg. Darüber hinaus wird nicht einmal klar benannt, um welchen Rechtsverstoß es sich konkret handelt – bei derlei Schreiben sonst durchaus üblich. Zudem weist das Schreiben zahlreiche Rechtschreibfehler auf, derart schlampige Kanzleiassistentinnen werden schon für weniger gefeuert.
Abgesehen davon, dass es die Kanzlei Holleis offenbar gar nicht gibt.
Also: Nicht in Panik verfallen, vor allem nicht zahlen – und eine Tasse Tee trinken.
Auch das Juristenportal anwalt.de hat das Thema bereits aufgegriffen.