Vermehrt Schadsoftware auf Smartphones

Beim Kriminalfachdezernat 12 werden derzeit vermehrt Fälle von Schadsoftware auf Android-Smartphonegeräten registriert. Eine 39-jährige Münchnerin hatte auf ihrem Samsung Smartphone mit Android-Betriebssystem eine neue Spieleapp installiert und noch kurz an dem Gerät gespielt. Nach einem Neustart zeigte dieses auf dem Display eine Fehlermeldung an und ließ sich nicht mehr regulär verwenden. Im Inhalt der Meldung wurde die Münchnerin angeblich vom „BKA“, aufgefordert, 100 € mittels eines Zahlungsdienstleisters zu übermitteln, damit ihr Gerät wieder freigeschaltet wird.

Ähnliches passierte einem 15-jährigen Münchner mit seinem HTCGerät, ebenfalls mit Android-System. Während des Surfens im Internet wurde er aufgefordert, eine App zu installieren, kurz darauf erschien auch bei ihm die oben genannte Bildschirmanzeige. Der Inhalt der Meldung ist natürlich frei erfunden, weder ist das BKA dafür verantwortlich, noch wird das Gerät durch die Zahlung wieder freigeschaltet. Es handelt sich vielmehr um eine von Kriminellen entwickelte Schadsoftware.

Das Phänomen, das bereits im Bereich von Windows-PCs unter dem Namen Scare- oder Ransomware bekannt ist (da es dem Nutzer wahlweise Angst einflössen soll (scare) oder ein Lösegeld (ransom) erpresst), breitet sich nun vermehrt im Bereich der Smartphones aus.

Die Münchner Polizei rät deshalb, auch verstärkt auf die Sicherheit von Smartphones zu achten. Dazu gehören im Bereich von Androidgeräten u.a. die Installation einer geeigneten Antivirensoftware sowie das Deaktivieren der Option zur Installation von Apps aus unbekannten Quellen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Google für Geräte mit dem Betriebssystem Andorid 4.3 (Jelly Bean) oder älter keine Updates zum Standardinternetbrowser (in der Regel durch eine blaue Weltkugel dargestellt) mehr bereitstellt. Die Verwendung dieses Browsers kann also auf Geräten mit älteren Androidversionen zum Sicherheitsrisiko werden. Es empfiehlt sich, einen anderen Browser, welcher noch mit Updates versorgt wird, zu installieren und als Standard einzurichten.

Wenn es dennoch zur Infektion des eigenen Smartphones gekommen ist, sollte grundsätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Danach hilft zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gerätes in der Regel nur ein Zurücksetzen auf den Werkszustand. Da hierdurch alle Daten auf dem Gerät verloren gehen, lohnt es sich auch beim Smartphones regelmäßig Sicherungskopien vorzunehmen.

Polizeipräsidium München