Kontrolle des Spam-Ordners bei Geschäfts-Mail
Der Inhaber einer geschäftlichen E-Mail-Adresse ist verpflichtet, täglich seinen Spam-Ordner zu kontrollieren, um versehentlich als Werbung aussortierte wichtige Nachrichten zurückzuholen.
Versäumt er das und entsteht dadurch anderen ein Schaden (z.B. durch Fristversäumnis), ist er zum Schadensersatz verpflichtet (LG Bonn, Urt. v. 10.01.2014-Az.: 15 O 189/13).