Guter Name oder Schall und Rauch? Rechtsschutz durch Marken und geschäftliche Bezeichnungen

Warum interessieren Sie sich für den Unternehmerstammtisch München-Laim? Vermutlich doch auch, um dort bei passender Gelegenheit den Namen Ihres Unternehmens ins Spiel zu bringen. Zur nachhaltigen Wirkung, zur Erinnerung und Wiedererkennung kann es dann beitragen, wenn Ihre Unternehmensbezeichnung „unverwechselbar“ ist.

Das ist im alltäglichen Geschäftsverkehr natürlich umso wichtiger. Da gehört es zu den typischen Handlungen, dass Sie die geschäftliche Bezeichnung Ihres Unternehmens z.B. in der Werbung benutzen. Die Werbung eines anderen Unternehmens mit identischer oder ähnlicher Bezeichnung werden Sie daneben vermutlich nicht ohne Weiteres dulden. Gleichermaßen gilt das für die Produktkennzeichnung der von Ihrem Unternehmen vertriebenen Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen. Rechtlich gesehen sind schließlich selbst die sog. „no-name“-Produkte in der Regel keine, an denen kein Markenschutz besteht. Dementsprechend sind in der Regel auch sie rechtlich geschützt, u.a. vor Verwechslungsgefahr. Davor sind in ähnlicher Weise geschäftliche Bezeichnungen geschützt, zu denen u.a. Ihre Unternehmensbezeichnung gehört.

Was es mit dem Rechtsschutz durch Marken und geschäftliche Bezeichnungen auf sich hat, erörtert Frank Tyra (Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz), von der Münchner Zweigstelle der renommierten Kölner Sozietät „Schulte-Franzheim Rechtsanwälte“ beim 49. Unternehmerstammtisch in Laim, der aufgrund der Feiertage dieses Mal schon Dienstag, den 27. Mai stattfindet. Skizziert werden die Grundzüge von Entstehung, Schutzumfang und Durchsetzung solcher Rechte.

Der Name oder das Logo eines Unternehmens und/oder seiner Produkte sind für deren Erfolg essentiell.

  1. Welche Kennzeichen spricht das an?
  2. Was schützen Rechte an diesen Kennzeichen?
  3. Wie entstehen Rechte an diesen Kennzeichen?
  4. Was müssen Kennzeichen dafür können/haben?
  5. Wie komme ich zum ® ?
  6. Ist für Veröffentlichung gesonderte Gebühr zu zahlen?
  7. Gibt Markeneintragung (endgültige) Rechtssicherheit?
  8. Kann/Muss ich zur Rechtssicherheit beitragen?
  9. Wovor schützen Marken und Unternehmenskennzeichen?
  10. Wo schützen diese Kennzeichenrechte?
  11. Wie lange schützen diese Kennzeichenrechte?
  12. Wie kann ich mein Kennzeichenrecht verteidigen?

Das ist auch für solche Unternehmer interessant, die nicht Inhaber von (Register-) Marken sind. Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung entstehen schließlich formlos entweder durch bloße Benutzung oder durch Verkehrsgeltung (d.h. einen durch Benutzung erreichten hohen Bekanntheits- und Zuordnungsgrad), ggf. auch nur regional.

Wie schon beim 34. Unternehmerstammtisch dürfen Sie sich auf ein „Referat über ein vielen noch recht unbekanntes Rechtsthema“ freuen. Sicher ist dabei einmal mehr „ein Ohr für viele individuelle Problemstellungen“.