Neues Reisekostenrecht ab 01.01.2014
Siehe Anweisungen des Bundesfinanzministeriums (BMF, Schreiben vom 30.09.2013, IV C 5 – S 2353/13/10004). Die steuerlichen Reisekostenregelungen gelten auch für Ehrenamtler und unbezahlte Vorstandsmitglieder. Neue Verpflegungsmehraufwendung-Pauschalen: ab 8 Std. 12 Euro plus je 12 Euro für An- und Abreise bei mehrtägigen Dienstreisen. Bei Tätigkeiten im Ausland und mehr als 24 Stunden Abwesenheit 120 % der nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) festgesetzten Tagegelder, sonst 80 %.