Deutsche Datenschützer verblüfft und schockiert…

Anstatt sich um die vom letzten Innenminister initiierten Aushöhlungen des Datenschutzes in diesem unseren Land zu kümmern, wollen deutsche Datenschützer „scharf schießen“ und rund 1,8 Millionen Seiten zuleibe zu rücken, die in Deutschland mithilfe der  Tracking-Software „Google Analytics“ das Besucherverhalten analysieren – immerhin 13 Prozent aller jemals beim DENIC registrierten Adressen. „Im Falle der Erhebung, Verwendung oder Nicht-Löschung personenbezogener Daten kann, wenn insoweit gegen § 15 TMG verstoßen wird, nach § 16 Abs.3 TMG ein Bussgeld von bis zu 50.000 € verhängt werden.“ so die Verfechter des Datenschutzes um Oberdatenschützer Peter Schaar.

Google Analytics speichert weder Namen, Adressen, Bankdaten etc. sondern errechnet aus der übermittelten IP-Adresse und einigen Seiten- und Zeitparametern ein anständiges Analysemodell, was den Seitenbetreiber befähigt, das Besucherverhalten auf seiner Seite mit hübschen Linien- und Tortendiagrammen auszuwerten. Darüber hinaus gibt es noch genügend andere Tools, die auf ähnliche Art und Weise das Besucherverhalten analysieren – und nicht zu Google gehören.

Bereits im März 2007 glänzte das Amtsgericht Berlin Mitte durch die Feststellung, „dass eine Speicherung von IP-Adressen der Besucher nur dann zulässig ist, wenn diese ausdrücklich ihr Einverständnis dazu geben“. Natürlich ohne einen Hinweis darauf zu hinterlassen, wie das technisch und logistisch umgesetzt werden soll.

Nach der Lesart der Datenschützer gehört die IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten im Sinne des §15 Telemediengesetzes. Da sich der größte Teil aller Internetuser mit über einen Provider mit dem Internet verbindet – und von diesem eine dynamische IP zugeteilt bekommt – ein haarsträubender Ansatz. Man darf gespannt sein was sich die Herren noch ausdenken – das Ansinnen der deutschen Datenschützer ist weltweit einmalig und wird nicht nur bei Seitenbetreibern für einiges Aufsehen sorgen.