Auf das Kleingedruckte kommt es an!

„Das Kleingedruckte“ ist tatsächlich die umgangssprachliche Bezeichnung für allgemeine Geschäftsbedingungen. Ganz besonders im Geschäftsleben ist man nur auf der sicheren Seite, wenn alle Rahmenbedingungen wasserdicht festgenagelt – und im Idealfall mit einer Unterschrift besiegelt sind.

Das gilt nicht nur für Dienstleistungs- oder Lieferverträge, auch der Überbau, die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind keinesfalls nur Beiwerk, sondern sollten sorgfältig in tragfähige Geschäftsbeziehungen integriert sein. Darum ging’s beim 96. Unternehmerstammtisch, der am 30. November im Stammtisch-Stammlokal beim „Schmankerlwirt“ stattfand. Eva Straube, Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Gesellschafts- und Steuerrecht war zu Gast und räumte wissenswert und unterhaltsam mit einigen Mythen rund um die AGB auf. Nein, man braucht sie nicht unbedingt, aber es schläft sich ruhiger, wenn man welche hat. Geregelt ist das Recht der AGB in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen gehören einfach dazu, um Verträge rechtssicher zu untermauern. Denn anders, als beim übrigen Vertragswerk hat ein Kunde oder Geschäftspartner keinen Einfluss auf die vorformulierte Vertragsbedingungen in den AGB.

Eva Straube erläuterte die Unterschiede zwischen AGB im B2B- und B2C-Bereich, ging auf juristische Fallstricke bei der Formulierung ein und erklärte Gültigkeit und NoGos. Oder wussten Sie, dass AGB nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages werden, sondern vertraglich vereinbart werden müssen? Und dass im B2C-Geschäftsverkehr trotzdem einfache Widerspruchsklauseln ausreichend sind? Dass die im Onlinehandel nach Art. 246 EGBGB geltenden gesetzlichen Informationspflichten auch in den AGB abgebildet werden müssen – sofern man in diesem Bereich tätig ist?

Sauber und rechtssicher formulierte AGB sind ein Garant dafür, dass mit Kunden und Geschäftspartnern transparent und auf Augenhöhe kommuniziert werden kann. AGB bieten im Streitfall Orientierungs- und Handlungshilfe für beide Vertragspartner, beispielsweise zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle – etwa durch klar kommunizierten Eigentumsvorbehalt. Viele rechtliche Streitigkeiten lassen sich so vermeiden, auch weil der Vertragspartner i.d.R. zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Dennoch rät Eva Straube davon ab, sich Texte für AGB einfach aus dem Internet herunterzuladen. Neben dem urheberrechtlichen Blickwinkel sind AGB immer individuelle Dokumente, die branchenspezifisch und rechtskonform auf Ihr Unternehmen angepasst werden sollten. Bei Fehlern oder falschen Angaben droht schnell mal eine Abmahnung – von Mitbewerbern, aber auch von Verbraucherschutzorganisationen. Und das kann richtig teuer werden.

Besser gleich mit den Fachleuten sprechen. Eva Straube ist eine davon – und individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte AGB sind weder Hexenwerk noch übermäßig teuer.

Sie erreichen Eva Straube am besten auf Ihrer Homepage im Internet, dort gibt es auch noch jede Menge weiterer Informationen zu ihren Tätigkeitsfeldern. Denn sowohl Gründer als auch gestandene Unternehmer verlassen sich seit vielen Jahren auf ihre Beratungs- und Rechtsdienstleistungen.