Die Untiefen des Markenrechts – Frank Tyra beim 90. Unternehmerstammtisch
Das nationale, das europäische und erst recht das internationale Markenrecht ist ein Labyrinth voller Fettnäpfchen und gerade als klein- und mittelständischer Unternehmer läuft man ständig in Gefahr, in gleich mehrere davon hineinzutreten. Und wenn das passiert, flattert meist schon die erste Abmahnung im Haus.
Was es aber auch alles gibt: Wortmarken, Wort-/Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken, Klangmarken, Positions-Marken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken und noch ein paar andere – das alles ggf. noch territorial begrenzt oder international geltend, flankiert von Gesetzestexten anderer Länder, die u.U. eine ganz andere Rechtsauffassung zu diesem Thema haben.
Wenn ich mit einem Unternehmen an den Start gehe, aber auch wenn ich schon jahrelang am Markt bin, muss ich all das beachten.
Ein ganzes Stück komplizierter wird es noch einmal, wenn ich eigene Kennzeichen beim DPMA oder international eintragen möchte – das ist ohne juristische Hilfe kaum noch machbar, auch wenn diverse Recherchemöglichkeiten beispielsweise bei den IHK oder dem Deutschen Patent- und Markenamt angeboten werden.
Klar, dass sich da bei einigen Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern die Nackenhaare aufstellen.
Licht ins Dunkel des Markenrechts brachte Rechtsanwalt Frank Tyra beim gut besuchten 90. Unternehmerstammtisch, der am Donnerstagabend im Schmankerlwirt stattfand. Tyra verstand es, ein hochkomplexes Thema allgemeinverständlich aufzubereiten und die Teilnehmer des Stammtisches für die juristischen Untiefen des Markenrechts zu sensibilisieren – auch mit Fakten, die man im ersten Augenblick gar nicht dem Markenrecht zuordnen würde, denn: Man braucht keine eingetragene Marke, um Inhaber von Markenrechten zu sein.
Was ist also zu tun, worauf muss ich achten, um niemandem markenrechtlich auf die Füße zu treten? Als Unternehmer solltest Du Dir zunächst darüber im Klaren sein, dass das Markenrecht dazu dient, die Marken Deines, aber eben auch anderer Unternehmen zu schützen. Eine Verletzung fremder Markenrechte kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, die sich nicht nur in erheblichen Kosten, sondern auch in einem erheblichen Imageschaden für Deine Firma niederschlagen können. Hier sind einige wichtige Punkte, die Du gerade als Kleinunternehmer beachten solltest:
- Überprüfe vor der Einführung einer neuen Marke, ob die bereits von einem anderen Unternehmen registriert wurde. Du kannst das über eine Markenrecherche bei der zuständigen Markenbehörde oder über professionelle Markenrecherche-Dienstleister tun.
- Vermeide es, die Marke eines anderen Unternehmens zu kopieren oder auch nur nachzuahmen, um Verwechslungen zu vermeiden. Die Auslegungen bei einem Rechtsstreit sind hier manchmal sehr weit gefasst. Dies gilt auch für ähnliche Schreibweisen, Abkürzungen oder ähnliches Aussehen etwa bei Wort-/Bild- oder Bildmarken.
- Lass es einfach sein, die Marke eines anderen Unternehmens in Deiner Werbung, auf Deiner Website oder in anderen Marketingmaterialien zu verwenden, jedenfalls nicht, wenn Dir die ausdrückliche Genehmigung des Markeninhabers nicht schriftlich vorliegt – Stichwort: „Referenzen“.
- Sei Dir bewusst, dass Marken auch in ähnlichen oder verwandten Branchen geschützt sein können. Wenn Du also beispielsweise eine Marke für Deine „Schuhfirma“ registrieren lassen möchtest, solltest Du auch Markenrecherche in anderen Branchen durchführen, um sicherzustellen, dass Du keine bereits registrierten Marken oder angestammte Rechte Dritter verletzt.
- Wenn Du feststellst, dass Du gegen die Markenrechte eines anderen Unternehmens verstoßen hast, solltest Du schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen und um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das wären zum Beispiel die Einstellung der Nutzung der betreffenden Marke, die Vernichtung von entsprechenden Produkten und gegebenenfalls die Zahlung von empfindlichen Schadensersatz.
Um sicherzugehen, dass keine Rechte Dritter tangiert werden, sollte insbesondere bei Unternehmensgründungen ein Fachanwalt für Markenrecht hinzugezogen werden, schlichtweg um sicherzustellen, dass Deine Markenstrategie den geltenden Gesetzen entspricht und Du keine fremden Markenrechte verletzt. Du legst ja auch Deine Steuern und Deine Versicherungen in die Hände von Fachleuten. Und das, obwohl die Kosten eines Markenrechtsstreits um ein Vielfaches über den Kosten eines Steuerberaters oder eines Versicherungsspezialisten liegen. Ganz besonders, wenn der Rechtsstreit auf internationaler Ebene geführt wird – dann reden wir über exorbitante Forderungen und ggf. die Vernichtung der Existenz eines Unternehmens.
Insgesamt war der 90. Unternehmerstammtisch prall gefüllt mit fundierten Informationen, die natürlich auch die eine oder andere Frage provoziert haben, sodass nach dem obligatorischen Schnitzel noch fast bis Mitternacht weiterdiskutiert wurde. Die Folien zum Stammtisch kannst Du Dir im PDF-Format hier herunterladen. Übrigens: Ganz besonders haben wir uns über die vielen neuen Gesichter gefreut, aber auch über die Stammtischler, die wir in „Vor-Corona-Zeiten“ das letzte Mal gesehen haben, schön, dass Ihr wieder mit dabei gewesen seid!
Der nächste Stammtisch findet vsl. am 27. April statt – natürlich wieder mit einem spannenden Business-Thema. Wir würden uns freuen, Dich auch zu diesem Termin wieder begrüßen zu dürfen. Bitte melde Dich doch rechtzeitig und verbindlich an, damit wir planen können, danke!
Foto: M.Schmidt, Unternehmerstammtisch Laim