WM-Semmeln

Wer seine Produkte und Dienstleistungen im Dunstkreis der Fußball-Weltmeisterschaft vermarkten möchte, bewegt sich juristisch auf recht dünnem Eis. U.U. drohen teure Forderungen seitens der FIFA, die Inhaberin vieler Schutzrechte ist.

So berichtet der Bayerische Rundfunk davon, dass verdeckte Kontrolleure der FIFA in der Münchner Innenstadt unterwegs sind, um Markenrechtsverstöße des Einzelhandels ausfindig zu machen.

Gut zu wissen ist allerdings auch, dass der Bundesgerichtshof schon viele Ansprüche der FIFA in Frage gestellt hat – handelt es sich bei der WM 2014 doch um ein Ereignis – und nicht etwa um eine Organisationsbezeichnung. Dennoch, wer einen teuren und wahrscheinlich ruinösen Rechtsstreit mit den Rechteinhabern vermeiden möchte, sollte tunlichst darauf verzichten, seine Auslagen mit WM 2014-Semmeln zu schmücken…

Zum Glück haben wir einen ausgewiesenen Markenrechtler im Kreise unseres Unternehmerstammtisches – sollten Sie planen, WM-Semmeln zu backen oder die Abmahner bereits vor der Tür stehen dürfen Sie sich gerne und vertrauensvoll an ihn wenden.

Rechtsanwalt Frank Tyra
Schulte-Franzheim Rechtsanwälte
Uhlandstr. 2
80336 München