Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter
Nicht selten kommt es vor, dass sich GEZ-Mitarbeiter unter falschem Vorwand Zugang zu einer Wohnung verschaffen. Und selbst wenn sie dies nicht tun, nerven sie auch einfach nur so. Dem „spontanen“ Besuch von übermotivierten GEZ-Fahndern steht man jetzt nicht mehr hilflos gegenüber. Mieter und Hausbesitzer dürfen den GEZ-Mitarbeitern den Besuch verbieten. Dies hat das Amtsgericht Bremen kürzlich entschieden. Und sollte ein GEZ-Fahnder meinen, er müsse sich an ein erteiltes Hausverbot nicht halten, kann die zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden.
Mehr darüber im Blog der Piratenpartei.