Günter Freiherr von Gravenreuth tot
Eine der markantesten Figuren des Internetzeitalters hat sich mit einem Email und einem Knall von dieser Welt verabschiedet. Der als „Abmahnabwalt“ mit Schwerpunkt Urheberrecht bekannt gewordene Günter Freiherr von Gravenreuth nahm sich in der Nacht zum 22. Februar mit einer Schusswaffe das Leben.
Im Auftrag seiner Mandanten verfolgte der Münchner Anwalt seit den 90er Jahren gnadenlos Raubkopierer und Softwarepiraten – oder unbescholtene Bürger, die er dafür hielt – und dafür rangierte er auf der Beliebtheitsskala der Internetgemeinde ziemlich weit unten.
Besonderes Highlight ser Juristenkarriere war ein Verfahren gegen die TAZ, deren Double-Opt-In Newsletter das Missfallen des Freiherren geweckt hatte. Die entsprechende Rückmail hielt er für SPAM, obwohl die TAZ die Abmahngebühr bezahlte, pfändete Gravenreuth die Domain der Zeitung.
Im September 2008 verurteilte das Berliner Landgericht den 61-Jährigen wegen Betrugs zum Nachteil der TAZ zu einer 14-monatigen Haftstrafe, ein halbes Jahr später verwarf das Kammergericht Berlin Gravenreuths Revision gegen das Urteil. Im Herbst letzten Jahre hatte man dem Freiherren letztmalig einen Aufschub seiner Haftstrafe gewährt, um seine Kanzlei auflösen und abwickeln zu können.
In den entsprechenden Foren und Plattformen im Internet hält sich die Trauer naturgemäß in Grenzen. Gravenreuth sei „ein Gewinner gewesen, der nicht verlieren konnte“ – so ein anonymer Eintrag bei gulli.com.