Neue Datenschutzregelungen ab 1. September

Personenbezogene Daten dürfen nur nach Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Wird diese Einwilligung nicht schriftlich erteilt, ist sie grundsätzlich zu bestätigen oder elektronisch zu protokollieren. Das gilt auch für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu Werbezwecken.

Es gibt aber Ausnahmen, beispielsweise für Eigenwerbung oder für die Spendenwerbung von Kirchen.

Außerdem: Nach den Datenschutzskandalen bei einer Reihe von Großunternehmen wird geregelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber Mitarbeiterdaten vor der Einstellung, im und nach dem Beschäftigungsverhältnis erheben und verwenden darf. Datenschutzbeauftragten kann während ihrer Amtszeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dieser Sonderkündigungsschutz gilt noch ein Jahr nach dem Ausscheiden aus diesem Amt.

Quelle: Wirtschaftswoche